Technische Entscheidungs- & Vergleichsmatrix
| Sicherheitsmerkmal | Frühere Praxis | Anforderung nach EN 1004-1:2020 |
|---|---|---|
| Geltungsbereich ab Höhe | Galt erst ab 2,5 m Plattformhöhe | Erfasst sämtliche Fahrgerüste ab 0 m Höhe |
| Abstand Boden bis 1. Bühne | Bis zu 4,6 m | Maximal 3,40 m bis zur ersten Plattform |
| Vertikaler Bühnenabstand | Bis zu 4,2 m | Maximal 2,25 m Abstand zwischen zwei Ebenen |
| Absturzschutz beim Aufbau | Ungesicherte Absturzkante | Kollektiver vorlaufender Seitenschutz (AGR / 3T) |
1. Kollektiver Absturzschutz & Engere Plattformabstände
Mit der EN 1004-1:2020 entfiel die bisherige 2,5-m-Ausnahmeregelung: Auch niedrige Zimmergerüste unterliegen nun strengen Kippsicherheits- und Geländervorschriften, während der vertikale Ebenenabstand auf maximal 2,25 Meter begrenzt wurde.
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